chon ein Mandat von 1651 hatte die Pfleger darauf angewiesen, darauf zu sehen, daß die Spielleute ordentliche Lizenzen besaßen.
"Die Leyrer und Leyrerinnen aber (sind) gänzlich abgeschafft, item den groben und unschambaren Reden und Geberden, welcher sich die Spielleut mit anderer großer Ärgernuß zu gebrauchen pflegen, (darf) nicht zugesehen werden."
Walter Harting, "Quellen und Studien zur musikalischen Volkstradition in Bayern."
Den heutigen Spielanforderungen angepaßte Rekonstruktion aus dem Syntagma Musicum Tafel XXII von Michael Praetorius Leipzig 1619.
Titel: allerley umblauffende Bawren und Weiber Lyren.
Ein universell zu spielendes Instrument für frühe Barock- und Tanzmusik, Volksmusik und zur Begleitung von Balladen.
Dieses Modell ist leider nicht mehr verfügbar. |